Anträge für das Schuljahr 2024/25 können eingereicht werden.
Alle Anträge, die bis zum 06.06.2024 bei uns einlangen, werden in der Vorstandssitzung vom 20.06.2024 behandelt.

 

Der EWV vergibt auf Antrag (Formulare siehe oben) Beihilfen zu den Kosten der Betreuung bzw. Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in Evangelischen Kindergärten, Schulen oder ähnlichen Ausbildungsstätten. Solche Beihilfen werden in der Regel für ein (Schul-) Jahr gewährt und direkt an die jeweilige Einrichtung ausgezahlt.

Der Gesamtumfang der Beihilfen ist beschränkt und wird von der Vollversammlung des Vereins jährlich nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten festgesetzt. Die Beurteilung der Anträge und die Entscheidung über allfällige Zuteilung und Höhe einer Beihilfe erfolgt durch den Vereinsvorstand, der in der Regel einmal pro Quartal zu einer Sitzung zusammenkommt.

Angaben der Antragsteller werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, daß wir nicht "mit der Gießkanne" arbeiten wollen und können, sondern jede einzelne Situation sorgfältig prüfen. Anträge werden daher nur dann behandelt, wenn die Angaben vollständig und belegt sind. Bitte beachten Sie die Datei "Richtlinien" und verwenden Sie auf den Unterlagen nur gelbe Marker bzw. gelbe Leuchtstifte.

 

Grafik Stipendien Stand 09/2023

 

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